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Tips zum gelingen Ihrer Veranstaltung

Hier möchte ich Ihnen ein paar Tip´s mit auf den Weg geben, damit die nächste Feier nicht zum Alptraum wird.

Leider kommt es immer wieder vor, das man von schlechten Veranstaltungen hört.

Das sollten Sie unbedingt beachten!!!

  • Fertigen Sie einen Vertrag mit dem DJ oder Künstler. Bei diesem sollten alle Besprochenen Eckdaten schriftlich fixiert sein. Das Schützt vor unangenehmen Überraschungen.
  • Sehen Sie sich den DJ oder Künstler vorher an! Verlangen Sie eine Referenzliste und rufen dann aus dieser jemanden einfach mal an. Das kostet zwar Zeit, ist aber unheimlich hilfreich zum guten Gelingen Ihrer Veranstaltung.
  • Am Veranstaltungstag ist es vielleicht zu spät!

  • Fragen Sie Freunde oder Bekannte ob die jemanden kennen der schon einmal eine gute Veranstaltung mitgemacht hat.
  • Auch kann Ihr Gastwirt des Vertrauens bestimmt jemanden empfehlen, denn dieser sollte sich damit auskennen, denn es sollte auch in seinem Interesse liegen.
  • Haben Sie keinen Plan wie man es am besten durchführt?? Dann fragen Sie den DJ oder Künstler nach einem Konzept. Da merken Sie auch schnell, ob er die nötige Erfahrung mitbringt.
  • Sparen Sie nicht am falschen Ende!! Der Musik!!
  • Achten Sie darauf das das Preis- Leistungsverhältniss stimmt. Was nützt die billigste Musik, wenn es nicht passt, denn aus irgendeinem Grund muss es wenig kosten (z.B. schlechte Musikanlage, wenig Professionalität usw.)
  • Greifen Sie bei Ihrer Wahl der Musik lieber auf Regionale Anbieter zurück, denn bei Bundesweiten Agenturen kommt es immer wieder zu Problemen, das Sie bis kurz vor Veranstaltungsbeginn nicht wissen welcher DJ eigentlich auf Ihrer Veranstaltung auftritt. (bei uns bekommen Sie gleich gesagt wer Ihre Veranstaltung betreut und wenn wir Ihnen niemand vermitteln können sagen wir es offen und ehrlich.)

Zum Thema GEMA:

Für Hochzeiten gilt Übrigens:
Lt. Ratgeber Recht (ARD) und einem Urteil des Arbeitsgerichts München ist für Hochzeiten keine GEMA Gebühr zu entrichten.
(Urteil vom AG München. AZ.: 161C 28978/00 | Quelle: Ratgeber Recht)

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